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100 km/h - Regelung


Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

Folgende wesentliche Änderungen gibt es:


* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.


2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...


* ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
* wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

* ist nicht älter als 6 Jahre
* weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
* nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch


4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination


Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

* ohne hydraulische Stossdämpfer das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeuges (gilt für alle Anhänger)
* mit Bremse und hydraulischen Stossdämpfern das 0,8-fache der Leermasse des Zugfahrzeuges bzw.
* das 1,0-fache der Leermasse des Zugfahrzeuges, wenn

    Ihr Wohnanhänger mit

    * einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    * mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder

    Ihr Zugfahrzeug…

    … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.


In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.



Quelle: TÜV Nord


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